Allgemeine Informationen

Stand: April 2024

Drag Racing ist lizenzpflichtiger Motorsport. Wer im organisierten Automobil- oder Motorradsport an den Start gehen möchte, benötigt eine offizielle Lizenz. Neben der Startberechtigung bei nationalen oder internationalen Veranstaltungen profitieren die Fahrer*innen mit einer gültigen DMSB-Lizenz zusätzlich vom umfangreichen Versicherungsschutz des DMSB. Neben der klassischen Jahreslizenz kann auch eine Lizenz für eine einzelne Veranstaltung gelöst werden die Race Card.

Über das DMSBnet können entsprechende Anträge für Fahrer bzw. Bewerber-Lizenzen für den Automobil- und Motorradsport ganz einfach online bestellt werden. Antworten zu den häufigsten Fragen auf dem Weg zur Lizenz finden Sie in den FAQs Lizenzen der DMSB. Detaillierte Informationen sowie Voraussetzungen zur Erteilung einer Lizenz und die unterschiedlichen Lizenzklassen liefern die aktuellen DMSB-Lizenzbestimmungen für den Automobil und Motorradsport.

Auf dieser Seite haben wir folgend Auszüge* aus den DMSB-Lizenzbestimmungen Automobilsport und den DMSB-Lizenzbestimmungen Motorradsport, die für Lizenznehmer im Bereich Drag Racing relevant sind.

Zu folgenden Themen sind Informationen bereitgestellt:

    • Lizenzpflicht
    • Lizenzsystem und Lizenzstufen
    • Antragsteller
      • Ausländische Antragsteller
      • Minderjährige Antragsteller
    • Antragstellung
    • Gültigkeitsdauer der Lizenz
    • Lizenzgebühren
    • Medizinische Untersuchung
    • Hochstufung/Upgrade
    • Lizenz Einbehaltung nach Unfällen

Mit dem Erwerb der DMSB-Lizenz schließen DMSB-Lizenznehmer automatisch eine Grund-Unfallversicherung ab. Außerdem haben Sie die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen, die die Leistungen im Falle eines Unfalls erweitern. Wir empfehlen jedem Fahrer sich dringend über die Bestimmungen zur Grund- und Zusatzversicherung der Lizenz zu informieren! Diese werden in den DMSBLizenzbestimmungen Automobilsport unter Artikel 13 und in den DMSB-Lizenzbestimmungen Motorradsport in Artikel 12 beschrieben.

HINWEIS: Der DMSB bzw. die FIA/FIM/FIM-E behält sich vor, die Bestimmungen und sportlichen Regeln (auch im Laufe eines Kalenderjahres) zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bestimmungen werden in den DMSB-Publikationen sowie auf der DMSB-Homepage bekannt gemacht.

Eine Liste der Abkürzungen und Definitionen im Bereich Motorsport haben wir ganz unten auf der Seite bereitgestellt.

Lizenzpflicht

  • Als Fahrer darf an den im Sporthoheitsbereich des DMSB an genehmigten Veranstaltungen nur teilnehmen, wer eine von einem ASN/FMN (DMSB) als Mitglied der FIA bzw. FIM/FIM-E ausgestellte und gültige Lizenz besitzt.
  • Die Lizenzen sind nicht übertragbar und können bei Missbrauch, Verstoß gegen das Sportgesetz, die DMSB-Bestimmungen oder bei Eintritt von gesundheitlichen Schäden einbehalten bzw. entzogen werden.

Lizenzsystem und Lizenzstufen

  • Der DMSB stellt folgende Lizenzen in verschiedenen Stufen aus:
    • Internationale 
    • Nationale 
    • FIM-/FIM-E Meisterschaftslizenzen
  • In keinem Fall hat die Ausstellung einer Lizenz die Bedeutung einer Eignungsbestätigung.
  • Automobilsport: Für Fahrer kann grundsätzlich nur eine Lizenz ausgestellt werden. Bei eingeschränkten bzw. disziplinbezogenen Fahrer-Lizenzen (z.B. Internationale Lizenz Drag Racing etc.), kann nach dem Erfüllen der Erteilungsvoraussetzungen, eine zusätzliche Fahrerlizenz beantragt werden.
  • Automobilsport: Die höhere Lizenzstufe schließt grundsätzlich die niedrige Lizenzstufe ein.
  • Motorradsport: Der Lizenznehmer darf nicht gleichzeitig im Besitz von mehreren international und/oder europa-offen gültigen Jahreslizenzen Fahrer verschiedener FMN sein.

Antragsteller 

  • Ein Antragsteller (Lizenznehmer) erhält die Lizenz (digitale Lizenzkarte und/oder gedruckte Lizenzkarte) bei Erfüllen der Erteilungsvoraussetzungen (gemäß DMSB-Lizenzbestimmungen) durch Vertrag (Lizenzvertrag mit dem DMSB). 
  • Bei Erstausstellung einer DMSB-Lizenz (ausgenommen National C bzw. C-Lizenz) ist dem Antrag ein aktuelles Passbild beizufügen.
  • Der Lizenznehmer darf nicht gleichzeitig im Besitz
    • einer gültigen Lizenz sein, die von einem anderen der FIA angeschlossenen ASN ausgestellt wurde.
    • von mehreren international und/oder europa-offen gültigen Jahreslizenzen Fahrer /Beifahrer verschiedener FMN sein.
  • Für den Erwerb einer Fahrerlizenz ist der Besitz der Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
  • Anträge auf Ausstellung einer Fahrerlizenz sind auch bei Mitgliedschaft im ADAC, AvD, DMV, ADMV, ACV VfV oder einem der Kooperativ-/Ortsclubs des AvD/DMV direkt beim DMSB einzureichen.
Ausländische Antragsteller Automobilsport:
    • Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben jährlich bei Beantragung einer Fahrerlizenz eine aktuelle Meldebescheinigung über ihren Wohnsitz in Deutschland vorzulegen. 
    • Alle Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie sich zum Zwecke einer Vollzeitausbildung in Deutschland aufhalten.
    • Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben gemäß dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA, bei Beantragung einer Fahrerlizenz, eine Genehmigung (Freigabe) ihrer Heimat-Föderation (ASN) vorzulegen, welche dem DMSB die Ausstellung der Fahrerlizenz erlaubt.
Ausländische Antragsteller Motorradsport
    • Freigabe für die Erlangung einer deutschen Lizenz für ausländische Fahrer: Ausländische Antragsteller haben gemäß dem FIM Sporting Code bei Beantragung einer Fahrerlizenz eine Genehmigung (Freigabe““Rider’s Release“) ihrer Heimat-Föderaton (FMN) vorzulegen, welche dem DMSB die Ausstellung der Lizenz erlaubt. Aus dieser Freigabe muss hervorgehen, ob eine Nationale oder eine Internationale Fahrerlizenz erteilt werden darf. Diese Freigabe ist auch dann erforderlich, wenn die Antragsteller bei ihrer Heimat-Föderation (FMN) noch keine Lizenz hatten.
    • Ausländische Antragsteller mit ausländischem Wohnhsitz müssen anhand einer Kopie einer aktuellen Versicherungs-Police dem DMSB bzw. dem Veranstalter nachweisen, dass eine Krankenversicherung abgeschlossen wurde, die im Falle eines Rennunfalls in Deutschland alle ambulanten sowie stationären Heil- und Behandlungskosten mit unbegrenzter Deckung übernimmt (eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist nicht ausreichend).
    • Freigabe für die Erlangung einer ausländischen Lizenz für deutsche Fahrer:
      Antragsteller mit deutscher Staatsbürgerschaft haben gemäß dem FIM Sporting Code bei Beantragung einer Fahrerlizenz bei einer ausländischen Föderation (FMN) eine Genehmigung (Freigabe „Rider’s Release“) vom DMSB vorzulegen, welche der Föderation die Ausstellung der Lizenz erlaubt.
      Anträge hierfür sind unter Angabe der persönlichen Daten und der gewünschten Lizenzart/Disziplin sowie des lizenz-ausstellenden Landes an die DMSB-Geschäftsstelle zu senden. Ein entsprechendes Formular steht als Download unter www.dmsb.de zur Verfügung.
 
Minderjärige Antragsteller
    • Erteilungsvoraussetzung für minderjährige Antragsteller ist das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (beide Elternteile). Im Falle der alleinigen  Vertretung des Minderjährigen ist ein entsprechendes Nachweis-Dokument vorzulegen.
    • Der Lizenzantrag ist von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben sowie vom minderjährigen Antragsteller ab dem 7. Lebensjahr (Drag Racing ist ab dem 8. Lebensjahr möglich).
    • Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Antragsteller erhalten auf Antrag eine Bewerberlizenz
    • Die Beantragung einer Race Card ist ab Vollendung des 8. Lebensjahres (Stichtagsregelung) möglich.

Antragstellung

  • Lizenzanträge für Fahrer müssen online auf der Homepage des DMSB (www.dmsbnet.de) beantragt werden.
  • Eine Bearbeitung des Antrages durch den DMSB erfolgt erst nach Eingang aller Unterlagen, der Lizenzgebühr sowie ggfs. notwendiger Klassenergebnisse oder Qualifizierungsnachweise.
  • Wenn alle Voraussetzungen zur Lizenzerteilung erfüllt sind, wird die Lizenz erteilt und eine vorläufige Lizenz per E-mail dem Lizenznehmer übersandt. Die vorläufige Lizenz hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Eine über die Gültigkeitsdauer hinausgehende Verwendung der Lizenz ist untersagt.
Gültigkeitsdauer der Lizenz
 
  • DMSB-Fahrerlizenzen werden als Jahreslizenzen ausgegeben; sie gelten jeweils vom Ausstellungsdatum bis 31.12. des betreffenden Kalenderjahres (Ausnahme Race Card).
  • Die Gültigkeitsdauer ist auf den Lizenzen angegeben.
  • Die Race Card ist für den vom Antragsteller beantragten Zeitraum (max 3. Tage) gültig. Wir die betreffende Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, behält die Race Card ihre Gültigkeit für diese Veranstaltung (Nachweis durch angegebenen Veranstaltungs-Namen)

Lizenzgebühren

 

  • Für die Ausstellung jeder Lizenz wird eine Gebühr erhoben, die im voraus zu entrichten ist.
  • Die Lizenzgebühren gelten für das gesamte laufende Kalenderjahr und sind unabhängig vom Zeitpunkt der Lizenzbeantragung in voller Höhe zu entrichten.

Medizinische Untersuchung (Automobilsport)

 Race Card
  • keine medizinische Eignungsbestätigung notwendig, erst ab Vollendung des 75. Lebensjahr (Stichtagsregelung)
  • auf der Nennung ist eine Selbstauskunft zur Eignung vom Fahrer zu unterschrieben (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter).
 National C
  • keine medizinische Eignungsbestätigung notwendig, erst ab Vollendung des 75. Lebensjahr (Stichtagsregelung)
  • auf der Nennung ist eine Selbstauskunft zur Eignung vom Fahrer zu unterschrieben (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter).
 National B
  • keine medizinische Eignungsbestätigung notwendig, erst ab Vollendung des 75. Lebensjahr (Stichtagsregelung)
  • auf der Nennung ist eine Selbstauskunft zur Eignung vom Fahrer zu unterschrieben (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter).
 National A
  • Bei Erstbeantragung ist die Tauglichkeit zur Teilnahme an Wettbewerben durch eine einmalige medizinische Eignungsuntersuchung nachzuweisen.
  • Die Untersuchung muss von einem approbierten und in Deutschland niedergelassenen Arzt durchgeführt werden und ist auf dem Lizenzantrag zu vermerken. 
 International
  • Es gelten die Regelungen des Anhang L zum ISG der FIA Kapitel II, Art. 1 – die Tauglichkeit zur Teilnahme an Wettbewerben ist durch eine medizinische Eignungsuntersuchung jährlich nachzuweisen.
  • Für Fahrer mit individueller Behinderung gelten die Bestimmungen des Art. 18 im Anhang L des FIA ISG. Hierzu gehört, dass der betreffende Fahrer nach einer Untersuchung durch den DMSB-Verbandsarzt oder durch einen vom DMSB-Verbandsarzt benannten Vertreter und einem Eignungstest (Praxistest inklusive Ausstieg im Notfall) eine Freigabe benötigt sowie die behindertengerechten Umbauten des Fahrzeugs vom DMSB freigegeben sein müssen.

Medizinische Untersuchung (Motorradsport)

 Race Card
  • keine medizinische Eignungsbestätigung notwendig, erst ab Vollendung des 75. Lebensjahr (Stichtagsregelung)
  • auf der Nennung ist eine Selbstauskunft zur Eignung vom Fahrer zu unterschrieben (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter).
 C-Lizenz
  • keine medizinische Eignungsbestätigung notwendig, erst ab Vollendung des 75. Lebensjahr (Stichtagsregelung)
  • auf der Nennung ist eine Selbstauskunft zur Eignung vom Fahrer zu unterschrieben (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter).
 B-Lizenz
  • Die Tauglichkeit zur Teilnahme an Wettbewerben ist durch eine jährliche medizinische Eignungsuntersuchung nachzuweisen. 
  • Die Untersuchung muss von einem approbierten und in Deutschland niedergelassenen Arzt durchgeführt werden und ist auf dem Lizenzantrag zu vermerken.
 A-Lizenz
  • Die Tauglichkeit zur Teilnahme an Wettbewerben ist durch eine jährliche medizinische Eignungsuntersuchung nachzuweisen.
  • Die Untersuchung muss von einem approbierten und in Deutschland niedergelassenen Arzt durchgeführt werden und ist auf dem Lizenzantrag zu vermerken. 
FIM u. FIM-Europe 
  • Vor der Beantragung einer FIM- oder FIM-E-Meisterschaftslizenz müssen Fahrer ein verpflichtendes Anti-Doping E-Learning-Seminar absolviert haben (Dauer ca. 40 Min).
  • Das E-Learning-Zertifikat muss während der Lizenzbeantragung hochgeladen werden.
  • Die Hinweise zur Beantragung von FIM- und FIME-Meisterschaftslizenzen sind unbedingt zu beachten, diese sind auf der Website des DMSB veröffentlicht.
  • Für Fahrer mit individueller Behinderung gelten folgende Bestimmungen: Neben der allgemeinen Untersuchung gemäß dem Medizinischem Beiblatt des DMSB, muss eine Untersuchung durch den DMSB-Verbandsarzt oder durch einen vom DMSB-Verbandsarzt benannten Vertreter erfolgen. In einem damit verbundenen Praxistest auf der Rennstrecke, muss der betreffende Fahrer in Anwesenheit eines Rennleiters mit DMSB-Lizenz nachweisen, dass er sein Fahrzeug sicher beherrscht. Behindertengerechte Umbauten des Fahrzeugs müssen vom DMSB freigegeben sein.
  • Der DMSB kann jederzeit eine medizinische Eignungsuntersuchung vom Lizenznehmer verlangen, beispielsweise nach einem Unfall oder bei Erkrankung des Lizenznehmers. Des Weiteren ist jeder Lizenznehmer verpflichtet, bei eintretenden medizinischen Veränderungen (Erkrankung) eigenverantwortlich eine neue Eignungsuntersuchung durchführen zu lassen.
Hochstufung

Eine Hochstufung (Upgrade) ist für Inhaber einer gültigen Lizenz nach Erfüllen der Voraussetzungen auch im laufenden Kalenderjahr möglich. Folgende Voraussetzungen müssen für die Hochstufung auf die höhere Lizenzstufe erfüllt und nachgewiesen werden:

 

    • notwendige Klassenergebnisse oder Qualifizierungsnachweise
    • Begleichung des Differenzbetrages zwischen den Lizenzpreisen (eine Verrechnung mit der Race Card ist nicht möglich)
    • Rücksendung der Lizenz mit der niedrigeren Lizenzstufe
    • ggfs. Nachweis der medizinschen Eignungsbestätigung auf dem Lizenzantrag (siehe DMSB Lizenzbestimmungen Art. 11.)

Lizenz Einbehaltung nach Unfällen
Bei einer Verletzung von DMSB-Lizenznehmern aufgrund eines Unfalls, die gemäß der Entscheidung medizinischen Delegierten oder eines beim Wettbewerb eingesetzten Arztes eine weitere Teilnahme an Automobil bzw. Motorrad-Wettbewerben vorerst ausschließt, ist der Rennleiter entsprechend darüber zu informieren. Der Rennleiter ist folglich dafür verantwortlich, die DMSB-Lizenz des Teilnehmers einzubehalten und nach Beendigung der Veranstaltung, an die DMSB-Geschäftsstelle zu übersenden bzw. eine entsprechende Mitteilung an den DMSB zu übersenden.

Sobald ein Arzt die Wettbewerbstauglichkeit des Teilnehmers mit Attest gegenüber dem DMSB bestätigt, erhält der Lizenznehmer seine Lizenz wieder zurück bzw. freigegeben.

Die Unfall-Meldung hat von der versicherten Person (Fahrer) per Online-Unfallanzeige über die DMSB-Homepage zu erfolgen.

*Da es sich bei den hier gegeben Informationen um Auszüge der DMSB-Lizenzbestimmungen Automobilsport handelt empfehlen wir besonders Erstbeantragende sich die DMSB-Lizenzbestimmungen durchzulesen!

Abkürzungen / Definitionen

ADAC

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club
(Trägerverein des DMSB)

ASN

Autorité Sportive Nationale (französisch)
(Nationale Sporthoheit Automobilsport)

AvD

Automobil Club von Deutschland
(Trägerverein des DMSB)

DMSB

Deutscher Motor Sport Bund
(Nationaler Sporthoheit für den Motorsport in Deutschland)

DMV

Deutscher Motorsport Verband
(Trägerverein des DMSB)
DOSBDeutscher Olympischer Sportbund

FIA

Fédération Internationale de l’Automobile (französische)
(Internationaler Dachverband Automobilsport)

FIM

Fédération Internationale de Motocyclisme (französisch)
(Internationaler Dachverband Motorsport)

FIM-E

Fédération Internationale de Motocyclisme Europe (französisch)
(Europäischer Dachverband Motorradsport)

FMN

Fédération Motocyclisme National (französisch)
(Nationale Sporthoheit Motorradsport)

ISG

Internationale Sportgesetz der FIA
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