Im heutigen Tech Talk möchte ich Euch einen kleinen Überblick zum Thema „Feuerlöschanlagen“ geben. Wir hoffen alle, dass man nie in die Situation kommt, die Feuerlöschanlagen betätigen zu müssen, aber wenn diese unangenehme Situation doch eintreffen sollte, dann möchte man natürlich auch den größtmöglichen Nutzen haben., was in diesem Fall bedeutet, dass die Löschanlage Einem genügend Zeit verschafft, um unversehrt aus dem Fahrzeug zu kommen.

Zunächst zu den bestehenden Vorschriften in unsrem aktuellen FIA-Reglement:
In den „General Regulations“ sind ganz allgemein die Vorschriften hinsichtlich der Löschanlagen zu finden. Es ist die Mindestanzahl und Position der Löschdüsen geregelt, die Position und Montage der Löschmittel-Behälter, sowie die erlaubten Materialien der Düsen und Leitungen. 
Zudem ist vorgeschrieben, dass jede Anlage über ein Druckmanometer und die Angabe des Gewichtes des enthaltenen Löschmittels verfügt.
Selbstverständlich müssen alle Bauteile der Löschanlage sicher montiert sein und es ist zwingend die Einbau-Vorschrift des Herstellers zu beachten.

In den „Specific Regulations“ (Klassenbestimmungen) findet Ihr dann die spezifischen Vorschriften für die jeweilige Klasse, abhängig von der ET, der Art des Kraftstoffes, der Art bzw. der Aufladung des Motors, der Art des Fahrzeuges und der Platzierung des Motors. Je nachdem, wie Euer Fahrzeug konzipiert bzw. ausgestattet ist, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen und Vorschriften, hinsichtlich der zu verwendenden Löschanlagen und des Löschmittels.

Das Reglement gibt zum Einen die SFI Spec 17.1 oder alternativ Löschanlagen mit FIA-Freigabe vor. Anlagen mit der SFI Spec 17.1 findet Ihr auf der Seite der Products List auf der Website der SFI-Foundation. 

Eine Feuerlöschanlage, welche der SFI-Spezifikation 17.1 entspricht, muss immer mit einem entsprechenden Aufkleber (siehe Abbildung links) versehen sein.

Freigegebene FIA-Anlagen findet Ihr im FIA-Standard „FIA Standard for Plumbed-in Fire Extinguisher Systems in Competition Cars“ (Technical List No.16), auf der Homepage der FIA.

Und auch im FIA-Standard 8865-2015 (Technical List No.52), ebenfalls auf der Homepage der FIA. Diese Anlagen sind dann mit einem entsprechenden Aufkleber (siehe Abbildung unten) gekennzeichnet.

 

In beiden Listen findet Ihr jeweils Angaben zur Kapazität, dem Löschmittel, sowie die Einbau-/Bedienungsanleitungen. In der Technical List No. 52 sind zudem noch die jeweiligen „Brandklassen“ aufgeführt, sodass Ihr sofort erkennen könnt, ob das Löschmittel dieser Anlage für den verwendeten Kraftstoff zugelassen ist.

Gerne führe ich Euch hier mal die 5 unterschiedlichen Brandklassen auf und es ist wirklich extrem wichtig, dass Ihr für Euren verwendeten Kraftstoff das richtige Löschmittel auswählt, um im Ernstfall die nötige Zeit zu gewinnen, das Fahrzeug möglichst unversehrt zu verlassen:

Klasse I

Klasse II –

Klasse III –

Klasse IV –

Klasse V –

Ottokraftstoff

Ottokraftstoff + bis zu 30% Ethanol

Diesel

Ethanol bis zu 100% oder Methanol bis zu 100%

Jeder andere spezifische Kraftstoff

Sollte Eure Feuerlöschanlage nicht in der Technical List No.52 aufgeführt sein, so findet Ihr alle wichtigen Informationen zum Löschmittel bzw. dessen Eignung beim jeweiligen Kraftstoff, auch in der Einbau-/Bedienungsanleitung des Herstellers.

So viel zu den jeweiligen Vorschriften hinsichtlich der Löschanlagen im Dragster-Sport, aber ich möchte gern noch ein paar weitere Hinweise bzw. Anregungen geben:

Achtet bitte darauf, dass die Löschdüse in der Fahrerzelle tatsächlich auf die Füsse gerichtet ist und mit der Zeit nicht durch «drauf herumtreten», beim Ein- und Aussteigen, evtl. nach hinten gebogen wurde und somit nicht mehr die vorgeschriebene Ausrichtung hat und dann natürlich auch nicht die gewünschte Wirkung erzielen kann.

Leider sehen wir hin und wieder «ungünstig» montierte Betätigungen der Löschanlagen im Fahrgastraum, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob der Fahrer im Ernstfall in der Lage ist, gezielt und schnell die mechanische Auslösung zu betätigen. 

Ist etwa der Zug mit Betätigungshebel zu nahe am Funnycar-Cage montiert, in einem ungünstigen Winkel zum Arm des Fahrers, weit außerhalb des Sichtfeldes des Fahrers  oder gar mit einem kleinen Griff, der mit den Handschuhen gar nicht sicher zu greifen ist, dann wird es richtig gefährlich. Denkt bitte dran: Jede Sekunde zählt – auf der Strecke und im Ernstfall!

Dann kommen wir noch zu der turnusmäßigen Wartung bzw. Überprüfung der Löschanlagen, deren Zeitraum mit 2 Jahren festgesetzt ist.
Eine Löschanlage behält nur dann Ihre Freigabe bzw. Zulassung, wenn sie auch von einem, vom Hersteller autorisierten Fachbetrieb gewartet und überprüft wurde.
Achtet deshalb bei der Auswahl der Anlage auch darauf, wo diese dann gewartet werden kann bzw. wie aufwändig es für Euch dann im Nachgang ist, die Wartung und damit verbundene Rezertifizierung durchführen zu lassen.
Es kommt immer wieder vor, dass Betriebe, die nicht vom Hersteller autorisiert sind, Anlagen einfach «prüfen» und mit «prüfen» meine ich, dass sie diese lediglich einer Sichtprüfung unterziehen und Euch dann einen Sticker für relativ viel Geld verkaufen, ohne dass dahinter wirklich eine Leistung steht.  Meist werden weder einzelne Bauteile geprüft, noch kann der Prüfende sicherstellen, dass im Ernstfall Eure Anlage tadellos funktioniert, denn er hat ja keinerlei Befugnis oder Unterlagen, geschweige denn Ersatzteile für eine solche Löschanlage. Vertraut die Wartung Eurer «Lebensversicherung» bitte nur einem autorisierten Fachbetrieb an und verwahrt die Dokumentation der Wartung, zusammen mit der Rechnung, bei Euren Fahrzeug-Dokumenten, damit Ihr auch einen Nachweis über die Gültigkeit der Rezertifizierung/Wartung parat habt.

Ich hoffe, ich konnte Euch einen kleinen und vor allem hilfreichen Überblick, über dieses wichtige Thema geben und falls Ihr noch Fragen habt, dürft Ihr Euch natürlich gerne an meine TK-Kollegen und mich wenden.

Vielen Dank und stay safe! 

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